Uniform & Beförderungsrichtlinien

Stadtsoldatenkorps Remagen 1937 e.V.

 

Die Beförderungsrichtlinie gilt für das gesamte Korps. Ausnahme sind die Tanzsportformationen und die Kadetten. Sie beginnt mit der ersten aktiven Teilnahme an einer Veranstaltung des Korps in Gardeuniform. Bei selbst auferlegten Pausen werden die Zeiten/Jahre nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich befördert das Stadtsoldatenkorps ausschließlich nach den Grundlagen: Zugehörigkeit, Leistung und Mitarbeit in allen Tätigkeitsfeldern des Korps. Eine kontinuierliche Beförderung anhand von aktiv teilgenommenen Sessionen ist maximal für die Mannschaftsdienstgrade vorgesehen. Dienstjahre dienen dem Vorstand als unterstützende Grundlage zur Entscheidungsfindung. Es ensteht niemals ein erechenbarer Anspruch auf einen bestimmten Dienstgrad!

Vorschläge zur Beförderung werden durch den Korpsfeldwebel, Formationsführer, Musikervertreter, Rittmeister beim Vorstand eingereicht.

Beförderungen innerhalb der Dienstgradgruppen nach Leistung und Mitarbeit ausschließlich auf Vorstandsbeschluss.

Die Uniformordnung wird momentan überarbeitet!